Erfolgt durch Hausarzt, Allgemeinmediziner oder Facharzt
Verordnung wird benötigt um einen Kostenersatz zu erhalten
2. Bewilligung
Erfolgt durch die zuständige Krankenkasse und kann persönlich, per Mail oder über die Homepage bewilligt werden
Gerne erledigen auch wir das für dich vor der ersten Einheit
3. Therapiebeginn
Terminvereinbarung erfolgt telefonisch oder online über die Homepage
Bei geplanten Operationen frühzeitige Kontaktaufnahme
Etwaige Folgetermine werden im Anschluss an die erste Einheit vereinbart
4. Mitzubringen
Befund, Entlassungsbrief
Röntgenbilder, MRT, CT
Angenehme Kleidung
5. Abrechnung
Vertragspartner für die gängigen Krankenkassen (ÖGK, SVS, BVAEB, KUF etc.) – Kostenersatz für fast alle Therapieformen
Verrechnung erfolgt nach dem Wahlarztprinzip
Zuerst Bezahlung und dann Einreichung bei der zuständigen Krankenkasse – die Differenz kann im Normalfall bei der Zusatz- oder Unfallversicherung beglichen werden
Terminabsage
Bei Verhinderung bitte mindestens 24 Stunden vor Therapiebeginn absagen
Vorbehaltliche Verrechnung des Termins bei Nicht-Inanspruchnahme eines Termins